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   BVerwG, 27.03.1997 - 1 B 247.96   

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https://dejure.org/1997,16842
BVerwG, 27.03.1997 - 1 B 247.96 (https://dejure.org/1997,16842)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.1997 - 1 B 247.96 (https://dejure.org/1997,16842)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 1997 - 1 B 247.96 (https://dejure.org/1997,16842)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung - Vorliegen eines Verwaltungsakts

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  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1997 - 1 B 247.96
    Soweit sich die Beschwerde auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bezieht (BVerfGE 70, 180 [BVerfG 18.06.1985 - 2 BvR 414/84]), wird nicht dargelegt und ist auch sonst nicht erkennbar, mit welchem Rechtssatz sich das Berufungsgericht in Widerspruch zu der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gesetzt haben soll, die sich mit der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde befaßt.
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1997 - 1 B 247.96
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, daß die richterliche Durchsuchungsanordnung ähnlich wie der Erlaß eines Haftbefehls und die Anordnung einer Beschlagnahme ohne vorherige Anhörung des Betroffenen ergehen kann, wenn die Sicherung gefährdeter Interessen dies erfordert (vgl. z.B. BVerfGE 57, 346 [BVerfG 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80]).
  • BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 71.83

    Halterauskunft - Allgemeines Datenschutzrecht - Berechtigtes Interesse -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1997 - 1 B 247.96
    Auch hinsichtlich der von der Beschwerde genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 74, 115 [BVerwG 21.03.1986 - 7 C 71/83] und 84, 375 ff.) wird eine Divergenz nicht hinreichend bezeichnet.
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1997 - 1 B 247.96
    Sollte das Berufungsurteil einen vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Rechtssatz unrichtig angewandt haben, so läge darin keine Divergenz (vgl. z.B. Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 34.73

    Antrag eines Wehrpflichtigen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1997 - 1 B 247.96
    Schließlich erwähnt die Beschwerde die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 45, 351 ff.).
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